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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Möbelhaus Käthe Meyerhoff KG

1.  Vertragsabschluss 

Der Kaufvertrag kommt durch die vorseitige Bestellung des Käufers (verbind-liches Vertragsangebot) und dessen Annahme durch uns zustande. Der Käufer ist aufgrund dieses Kaufvertrages verpflichtet, die bestellten Waren abzu-nehmen und zu bezahlen. Hat der Käufer eine Anzahlung zu leisten, werden nichtvorrätige Waren erst nach Eingang der Anzahlung bei uns beim Lieferan-ten bestellt. Enthält der Vertrag verbrauchsabhängige Positionen (z. B. Auslegeware) und kann deshalb bei Vertragsabschluss lediglich der Einzelpreis in den Vertrag aufgenommen werden, sind wir berechtigt, nach Auftragsausführung Material-verbrauch und Gesamtpreis in den Kaufvertrag nachträglich einzufügen.
 

2. Preise 

Ist als Preis der Abhol-Preis vereinbart worden, hat der Kunde den Kaufgegen-stand auf seine Kosten von unserem Lager abzuholen. Vorher ist die Ware vollständig an unserer Kasse zu bezahlen. Ist der Frei-Haus-Preis vereinbart worden, liefern wir den Kaufgegenstand an die vereinbarte Lieferanschrift (ohne Aufstellung, Montage etc.). Nur wenn der Service-Preis vereinbart worden ist, beinhaltet dieser auch die Aufstellung und Montage des Kaufgegenstandes, ausgenommen anfallende Elektro- und/oder Klempnerarbeiten, die der Käufer gesondert zu bezahlen hat. Wünscht der Käufer nach Vertragsabschluss hinsichtlich Lieferung und Montage eine Änderung, wird ihm der Mehrpreis zum Frei-Haus-Preis oder Service-Preis zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses nachberechnet. Bei gesetzlicher Erhöhung der Mehrwertsteuer bis zur Lieferung wird der Differenzbetrag nachbelastet. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist der offene Rechnungsbetrag mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, von Verbrauchern mit 5 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns unbenommen. Für jede Mahnung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 2,50. Bei einer Teillieferung sind wir berechtigt, eine Teilrechnung zu stellen.
 

3. Leistungsgegenstand 

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preis-lage der bestellten Waren gestellt werden können. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsab-weichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten, ebenso das Entstehen üblicher Gebrauchsspuren durch den Käufer, wie etwa bei Sitzmöbeln Falten-bildungen. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffe) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder-und Stoffmustern, insbesondere im Farbton. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten. Soweit eine kostenlose Montage von An- und Einbauteilen vereinbart ist, beschränkt sich unsere Verpflichtung lediglich auf die Montage unter normalen Bedingungen. Wir haben keinerlei Prüfungspflicht wegen der Eignung der Wände oder dergleichen; es obliegt allein dem Käufer, geeignete Vorausset-zungen für die vereinbarte Montage zu schaffen. Kommt es bei der Montage zu Schäden, haften wir nicht für diesbezüglich auf-tretende unmittelbare oder mittelbare Schäden, z. B. an Wänden, Einrichtungs-gegenständen oder deren Inhalt. Die bei der Montage anfallenden Elektro- und Klempnerarbeiten werden dem Käufer berechnet, sofern kein Servicepaket Vertragsbestandteil ist, welches derartige Leistungen durch uns umfasst. Die uns vom Käufer angegebenen Maße werden vom Käufer als richtig an-erkannt. Kosten, die sich aus späteren Änderungen ergeben, werden dem Käu-fer berechnet. Im Falle eines von uns zu vertretenden Montageschadens haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bezogen auf etwaige Personenschäden (Leben, Körper und Gesundheit) gilt der gesetzliche Haftungsmaßstab. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über unsere vertrags-gegenständlichen Leistungspflichten hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von unseren Mitarbeitern ausgeführt, be-rührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns.
 

4. Lieferung 

Ist Frei-Haus-Lieferung vereinbart, bezieht sich diese nur auf die normale Mög-lichkeit der Verbringung auf den Standort. Die benannten Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und stellen ledig-lich Circa-Angaben dar, keinesfalls ist damit ein Fixtermin verbunden. Verbind-liche Lieferfristen sind schriftlich von uns zu bestätigen. Ist ein bestimmter Liefertermin nicht vereinbart oder Lieferung "auf Abruf" vorgesehen, so hat der Käufer den gewünschten Liefertermin mindestens zwölf Werktage vorher anzugeben. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, es sei denn, dieses ist dem Käufer nicht zumutbar. Kommen wir in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen des Schuldrechts. Verzögert sich unsere Leistung wegen von uns nIcht zu vertretender Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbeson-dere durch Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen, Beantragung des lnsolvenzverfahrens sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorher-sehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern sich die Liefer-zeiten entsprechend. Dieses gilt auch für fest vereinbarte Liefertermine. Eine Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn die mit dem Käufer vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist, d. h. dass sich bei festen Lieferterminen dieser um den Zeitraum zwischen vereinbartem und tatsächlichem Eingang der Anzahlung verschiebt.
 

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus die-sem Vertragsverhältnis unser Eigentum. Der Käufer verpflichtet sich, unser Eigentum auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger ggf. auf diesen Eigentums-vorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändung unter Bei-fügung des Pfändungsprotokolls. Unsere Eigentumsrechte werden auch durch festen Einbau von Einrichtungs-gegenständen in Räumlichkeiten des Käufers nicht berührt. Der Käufer be-stätigt, dass ein derartiger Einbau nur zu einem vorübergehenden Zweck geschieht. Im Fall der Nichteinhaltung der vorstehenden Verpflichtungen bezüglich des Eigentumsvorbehaltes durch den Käufer haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

 

6. Abnahmeverzug

Nimmt der Käufer die gekaufte Ware insgesamt nicht ab, kündigt er, sagt er sich vom Vertrag los oder verweigert er aus irgendeinem Grunde die Zahlung, dann sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt (aber nicht verpflichtet), wenn wir dem Käufer für die Abnahme eine Frist bestimmt haben, verbunden mit der Erklärung, nach Fristablauf von dem Vertrag zurückzutreten. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung kann unterbleiben, wenn der Käufer sich ausdrück-lich vom Vertrage lossagt oder die Vertragserfüllung ernsthaft und endgültig verweigert. Im Falle der Nichtabnahme (Rücktritt, Lossagen vom Vertrag oder endgültige Erfüllungsverweigerung) sind wir berechtigt, von dem Käufer Schadensersatz in Höhe von 25 % der Vertragssumme zu verlangen. Der Nachweis, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Käufer vorbehalten. Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen/Bestel-lungen, bleibt uns das Recht vorbehalten, anstelle der Schadensersatz-pauschale einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer die Ware nur teilweise abnimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, bezüglich des nicht abgenommenen Teiles der Ware vom Vertrag zurückzutreten und von dem Käufer Schadensersatz in Höhe von 25 % von derjenigen Kaufsumme zu verlangen, die den Teil der nicht abge-nommenen Ware betrifft. Auch hier kann bei Nachweis ein höherer Schaden durch uns geltend gemacht werden. Nimmt der Käufer am vereinbarten Abnahme- bzw. Abruftermin die gekaufte Ware nicht ab, ohne die Erfüllung des Kaufvertrages zu verweigern, wird der Kaufpreis insgesamt abzüglich einer eventuell geleisteten Anzahlung sofort fällig. Soweit der Abnahmeverzug des Käufers länger als einen Monat andauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten nach den jeweils gültigen Sätzen im Spedi-tionsgewerbe zu tragen.

 

7. Rücktritt

Wir sind nicht verpflichtet zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nicht-belieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände haben wir den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Uns wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die unseren Leistungsanspruch in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind, insbesondere die Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Diese Rücktritts-rechte werden uns neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten eingeräumt.

8. Rücktrittsfolgen / Warenrücknahme

Im Falle einer Rücknahme gelieferter Waren durch uns aus vom Käufer zu vertretenden Gründen sind wir berechtigt, Ersatz der uns dadurch entstandenen Aufwendungen und eine angemessene Wertminderung und Gebrauchsüber-lassungsentschädigung zu verlangen. Diese Regelung gilt nicht für Teil-zahlungsgeschäfte.

 

9. Gewährleistung

Dem Käufer stehen die gesetzlich festgelegten Gewährleistungsrechte zur Behebung eines Mangels zu. Wählt er (u. a.) den Rücktritt, so hat der die mangelhafte Ware zurückzuge-währen und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen-und/oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

 

10. Mängelrügen

Offensichtliche Mängel soll der Käufer spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich anzeigen, nicht offensichtlich erkennbare Mängel sollte er uns im Eigeninteresse unverzüglich nach Feststellung anzeigen. Der Käufer ist berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen zurückzuhalten, wenn die zurückbehaltene Zahlung in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln steht. Stand: Mai 2003

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
10.00 - 19.00 Uhr

 

Samstag (April - September)
10.00 - 16.00 Uhr

 

Samstag (Oktober - März)
10.00 - 18.00 Uhr

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